Vorstand der ORBIS AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs
Der Vorstand der ORBIS AG hat heute beschlossen, den Aktienrückkauf der Gesellschaft fortzusetzen.
Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.05.2014 sollen mit sofortiger Wirkung bis längstens zum 27.05.2019 bis zu weitere 100.000 Stück eigene Aktien über die Börse erworben werden.
Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf dient allen rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.05.2014 gedeckten Zwecken, insbesondere zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte aus den Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft an Mitarbeiter der Gesellschaft, zur Übertragung an Dritte als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen.
Die Gesellschaft hat ein Kreditinstitut mit dem Rückkauf der Aktien beauftragt, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt und die tägliche Stückzahl des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der ORBIS AG treffen wird und die Kaufaufträge unter Beachtung der Aktienrückkaufsermächtigung und der in Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen - genannten Bestimmungen erteilen wird.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms informieren wir regelmäßig auf unserer Homepage unter orbis.de.