ORBIS AG beabsichtigt Umwandlung der Rechtsform in eine Europäische Aktiengesellschaft mit dualistischem Führungssystem
Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat trägt die Rechtsformumwandlung der internationalen Projektarbeit der ORBIS Unternehmensgruppe mit ihrem wachsenden europäischen Fokus Rechnung.
Die Gesellschaft plant, die bisherige zweigliedrige Organstruktur - bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat - beizubehalten. Der Sitz der Gesellschaft wird weiterhin in Saarbrücken sein.
Der Rechtsformwechsel bedarf der Zustimmung der Aktionäre. Diese soll voraussichtlich in einer außerordentlichen Hauptversammlung im vierten Quartal 2021 eingeholt werden.
Mit Wirksamwerden der Umwandlung werden die Aktionäre der ORBIS AG zu Aktionären der ORBIS SE. Durch die Umwandlung in die Rechtsform der SE bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der ORBIS AG grundsätzlich unberührt.
Voraussetzung für die Eintragung des Rechtsformwechsels in das Handelsregister und damit Wirksamwerden der SE-Umwandlung ist ferner die Durchführung und der Abschluss des Verfahrens zur Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE, das auf der Grundlage der heute gefassten Entscheidung durch den Vorstand einzuleiten ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter orbis.de
oder
Dr. Sabine Stürmer, Leiterin Investor Relations der ORBIS AG
Tel: +49 (0)681 99 24 605, E-Mail: sabine.stuermer(at)orbis.de