Hinweis zu Stimmrechtsmitteilungen:
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert.
Stimmrechtsmitteilungen schicken Sie uns bitte per Email an ir(at)orbis.de.
Im Falle einer Systemstörung nutzen Sie bitte die folgende Faxnummer: +49 681 9924 491