Verschmelzung ORBIS Hamburg GmbH
Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO
Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung
Es ist beabsichtigt, die ORBIS Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77778, eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der ORBIS SE, als übertragenden Rechtsträger auf die ORBIS SE mit Sitz in Saarbrücken, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108223, als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Die Verschmelzung soll im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens des übertragenden Rechtsträgers unter dessen Auflösung ohne Abwicklung auf den übernehmenden Rechtsträger gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff., 46 ff. UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO erfolgen.
Der Verschmelzungsvertrag wurde am 26.05.2023 gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO zum Handelsregister der ORBIS SE eingereicht.
Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der ORBIS Hamburg GmbH ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO nicht erforderlich.
Da das Stammkapital der ORBIS Hamburg GmbH vollständig von der ORBIS SE gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der ORBIS SE über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der ORBIS Hamburg GmbH gemäß § 62 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO nicht erforderlich. Zugleich bedarf es aus diesem Grund keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz., 9 Abs. 2, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO).
Aktionäre der ORBIS SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der ORBIS SE erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die ORBIS SE, IR-Leitung, Nell-Breuning-Allee 3-5, 66115 Saarbrücken, Fax +49 (0) 681 9924 491 , E-Mail ir-orbis@orbis.de zu richten.
Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger werden für die Dauer eines Monats der Verschmelzungsvertrag und die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO erforderlichen Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre der ORBIS SE auf der Internetseite der ORBIS SE unter www.orbis.de/investor-relations/verschmelzung/verschmelzung-orbis-hamburg.html zugänglich gemacht.